Rhein1and-Pfa1z
Staatsanwaltschaft
Frau Rechtsanwältin
TrierBahnhofstr. 22
54587 Birgel Irminenfreihof 10
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt u. a.
wegen Gewässerverunreinigung pp.
Einstellungsverfügung in Kopie
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich habe das o. g. Verfahren gemäß
Zur Begründung verweise ich auf die anliegende Einstellungsverfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Golumbek
Staatsanwältin
Verfügung
1. Das Verfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die durchgeführten Ermittlungen bieten nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gegen Mitarbeiter öffentlicher Behörden oder Mitarbeiter der Firma K. A. Tauber Spezialtiefbau GmbH, die unter der Fachaufsicht des Kampfmittelräumdienstes mit der Entmunitionierung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Espagit AG in Hallschlag betraut ist.
(leider Streichung des weiteren Textes (48 Seiten) aufgrund möglicherweise zutreffender gesetzlicher Verbotsbestimmungen zur Veröffentlichung gemäß § 353d StGB)
2. Einstellungsbescheid gem. Diktat fertigen
3. Einstellungsbescheid an RA‘ in des AZ absenden
4. Ausdruck des Einstellungsbescheids zu den Akten und sämtlichen Beiakten mit Abschrift dieser Verfügung
5. Mitteilung von Einstellung an Bezirksregierung Trier unter Beifügung einer Abschrift der Einstellungsverfügung
6. CUST
7. 1 Monat (Beschwerde?)
Trier, den 28.09.1999
Golumbeck
Staatsanwältin
Im Juni 2000 mussten erneut Ermittlungen aufgenommen werden ...
Dazu werde ich LINKS zu entsprechenden Zeitungsartikeln schalten.