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Rhein1and-Pfa1z

Staatsanwaltschaft

Frau Rechtsanwältin Trier
Dagmar Nowara

Bahnhofstr. 22

54587 Birgel Irminenfreihof 10
54290 Trier
Durchwahl: 0651/4 66 -305
Postbank Ludwigshafen
Konto:
279 01 679 BLZ: 545 100 67
Aktenzeichen: 8150 UJs 2665/99
Datum: 28.09.1999 Ta

 

 

 

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt u. a.

wegen Gewässerverunreinigung pp.

Einstellungsverfügung in Kopie

 

 

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

ich habe das o. g. Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Zur Begründung verweise ich auf die anliegende Einstellungsverfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Golumbek

Staatsanwältin

Verfügung

 

1. Das Verfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die durchgeführten Ermittlungen bieten nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gegen Mitarbeiter öffentlicher Behörden oder Mitarbeiter der Firma K. A. Tauber Spezialtiefbau GmbH, die unter der Fachaufsicht des Kampfmittelräumdienstes mit der Entmunitionierung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Espagit AG in Hallschlag betraut ist.

  (leider Streichung des weiteren Textes (48 Seiten) aufgrund möglicherweise zutreffender gesetzlicher Verbotsbestimmungen zur Veröffentlichung gemäß § 353d StGB)

 

2. Einstellungsbescheid gem. Diktat fertigen

 

3. Einstellungsbescheid an RA‘ in des AZ absenden

 

4. Ausdruck des Einstellungsbescheids zu den Akten und sämtlichen Beiakten mit Abschrift dieser Verfügung

 

5. Mitteilung von Einstellung an Bezirksregierung Trier unter Beifügung einer Abschrift der Einstellungsverfügung

6. CUST

 

7. 1 Monat (Beschwerde?)

 

 

Trier, den 28.09.1999

Golumbeck

Staatsanwältin

 

 

Im Juni 2000 mussten erneut Ermittlungen aufgenommen werden ...

Dazu werde ich LINKS zu entsprechenden Zeitungsartikeln schalten.

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